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Nahrungsergänzung, Nahrungsergänzungsmittel und -produkte

Als Nahrungsergänzung werden Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet, die einen oder mehrere Nährstoffe in einer konzentrierten Form enthalten (Vitamine, Mineralien, Spurenelemente), allerdings kaum Energie liefern. Zwar werden Nahrungsergänzungsmittel als Lebensmittel klassifiziert, werden aber im Handel in einer lebensmitteluntypischen Form, beispielsweise als Tabletten, Kapseln oder Dragees angeboten.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel und sollen lediglich als Ergänzung der Nahrung dienen.
Da sie nicht als Arzneimittel gelten, müssen Nahrungsergänzungsmittel lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) registriert werden. Die Überwachung der Herstellerbetriebe und der angebotenen Nahrungsergänzungsmittel im Handel obliegt den Lebensmittelüberwachungsbehörden der einzelnen Länder. Zum jetzigen Zeitpunkt gelten für Nahrungsergänzungsmittel die Bestimmungen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Es ist geplant, eine nationale Vorschrift sowie eine EU weite Regelung für diese Produktpalette einzuführen.

Grundsätzlich benötigen gesunde Menschen, die sich abwechslungsreich und ausgewogen ernähren, keine Nahrungsergänzungsmittel. Bei dieser Art der Ernährung bekommt der Körper sämtliche Nährstoffe, die er braucht, so dass in der Regel eine zusätzliche Zufuhr von einzelnen Nährstoffen nicht erforderlich ist. Allerdings kann in bestimmten Situationen eine gezielte Verabreichung von einzelnen Vitaminen, Mineralien oder Spurenelementen sinnvoll sein.

Im Sinne der in Deutschland geltenden Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (Nahrungsergänzungsmittelverordnung - NemV) sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die Ernährung zu ergänzen. Dies kann in Form eines Konzentrates von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit einer alleinigen oder zusammengesetzten ernährungsspezifischen oder einer physiologischen Wirkung sein, die in konzentrierter Form erhältlich sind. Diese werden in dosierter Form von Tabletten, Kapseln, Pillen, Pastillen oder anderen Darreichungen wie Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder ähnlichen Formaten angeboten. Als Nährstoffe im Sinne der genannten Verordnung gelten Vitamine, Mineralien und Spurenelemente.

Nahrungsergänzungsmittel dürfen in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen - Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel vom 24. Mai 2004 (NemV). Mit dieser Verordnung wurde die Europäische Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel in deutsches Recht umgesetzt. Tags: Nahrungsergänzungsmittel, Nahrungsergänzung Vitamin