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Spezielle Arbeitskleidung für Berufsfelder

In einigen Berufszweigen ist es für die Arbeitskräfte Pflicht Arbeitskleidung zu tragen. Dies gilt nicht nur für medizinische Berufe und Handwerksberufe, sondern ebenfalls für das Hotelgewerbe und die Gastronomie. Uniformen werden für Polizisten und für die Feuerwehr vom Arbeitgeber vorgeschrieben. Berufskleidung wird auch von Kaminkehrern, Richtern und Piloten getragen.

Arbeitskleidung und Schutzkleidung

In vielen Berufen ist es üblich Arbeitskleidung zu tragen. Die Dienstkleidung ist zweckmäßig und wird zur Kennzeichnung und Wiedererkennung getragen. In der Bank tragen die Angestellten Anzüge und in anderen Berufsgruppen werden Uniformen getragen, wie zum Beispiel beim Ordnungsamt, der Feuerwehr und den Stewardessen. Die Arbeitskleidung wird durch den Arbeitgeber vorgeschrieben und auch vom ihm gestellt und gezahlt. Neben der Arbeitskleidung gibt es die Schutzkleidung. Arbeitskleidung wird häufig für ein einheitliches Bild für die Kunden getragen. Die Schutzkleidung hingegen schützt die Arbeitnehmer vor Gefahren. Die Schutzkleidung soll vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen. Da die Arbeitskleidung für spezifische Funktionen eingesetzt werden, sind die Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet die Schutzkleidung zu tragen. Anders ist dies bei der Arbeitskleidung. Diese kann der Arbeitgeber freiwillig in den Arbeitsverträgen festhalten.

Schutzkleidung in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen

1. Gastronomie

Die Mitarbeiter in der Gastronomie werden mit Berufskleidung eingekleidet, um ein einheitliches Bild zu erschaffen und um die Mitarbeiter zu schützen. Ein gepflegter und einheitlicher Auftritt sorgt für Professionalität. Ein Koch trägt als Schutz eine Kochjacke. Diese schützt vor Nässe, Wärme und Feuer. Zusätzlich sind in den Bereichen in denen mit Lebensmitteln gearbeitet werden die Hygienevorschriften sehr hoch. Das Lagern und die Zubereitungsflächen unterliegen ebenfalls strengen Hygienevorschriften. Der vorgeschriebene Hygienestandard kann nur eingehalten werden, wenn entsprechende Schutzkleidung getragen wird. Beispielsweise kann die Haccp Kleidung im Umgang mit Lebensmitteln getragen werden.

2. Pflege

Medizinisches Fachpersonal muss Schutzkleidung tragen, um sich vor Schmierinfektionen, Krankheiten, Körperflüssigkeiten und Wunden zu schützen. Die gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung für Ärzte, Pflegekräfte und OP- Schwestern und OP-Pflegern ist sehr ausgeprägt. Pfleger müssen über den kompletten Dienst hinweg Schutzkittel und Schutzhosen tragen. Daher ist ein pflegeleichtes Material notwendig. Die Arbeitskräfte müssen trotz der Schutzkleidung ausreichende Bewegungsfreiheit haben und nicht frieren oder übermäßig schwitzen. In OP- Bereichen werden neben dem Kasack und der Hose ein OP-Kittel getragen, welcher nach jeder OP getauscht wird, sodass keine Keime und Bakterien weitertransportiert werden können. Zur Schutzkleidung gehören außerdem Hauben, Masken, Überschuhe, Handschuhe und Schutzbrillen. Der Arbeitgeber stellt die Arbeits- und Schutzkleidung.

3. Feuerwehr und Polizei

Die Feuerwehrausrüstung ist eine Schutzausrüstung, die das Retten von Leben ermöglicht, ohne das eigene Leben zu gefährden. Die Jacke und die Hose des Schutzanzuges der Feuerwehr ist aus feuerhemmendem Material. Der Feuerwehrschutzanzug ist eine Grundvoraussetzung für jeden Einsatz. Neben dem Anzug trägt die Feuerwehr einen Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, ein Feuerwehrschutzschuhwerk und Schutzhandschuhe. Zum Schutz vor Atemgifte nutzt die Feuerwehr die gelben Flaschen, welche als Pressluftatmer betitelt werden.

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